Allgemeine Geschäftsbedingungen

      Dr.Musik Veranstaltungstechnik, Am Rövekamp 16, 28816 Brinkum / Stuhr

 (Stand: 01.07.2010)

 
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit schriftlicher Bestellung per Brief, Fax oder Email des Käufers, oder dessen Vertreter jedoch spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Für Bestellung aus dem Internet gelten die Bestimmungen des Fernabfragegesetztes soweit hier nicht anders erklärt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Dr.Musik sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer max. 20 Kalendertage gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung auch als Fax oder Email des Verkäufers. Der Käufer kann schriftlich unter Benennung von Gründen innerhalb 30 Tagen nach Auftragsbestätigung durch den Verkäufer vom Kauf zurücktreten. Nachdem der Käufer die Ware erhalten kann die Ware innerhalb 30 Tagen zurückgegeben werden (Umtauchrecht) wenn diese Original-Verpackt und nicht gebraucht ist. Bereits ausgepackte oder benutze Ware wird erst nach Gutbefund durch den Verkäufer mit einen Wiedereinlagerungsabschlag von mindestens 20% des Warenwertes gutgeschrieben. Versandkosten gehen in jedem Fall zu lasten des Käufers. (berechtigte Garantieansprüche sind hiervon selbstverständlich ausgenommen) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Wir verweisen auch auf das Fernabfragegesetz

§ 3 Preise
Die in unserer Endverbraucher Preisliste aufgeführten Preise sind Endpreise incl. Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versand + Verpackungskosten. Preisangaben in Preislisten, Katalogen, CD`s, Internet usw. sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss. Die Preise verstehen sich ab Lager, die Lieferung erfolgt auf Kosten und Risiko des Empfängers. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer, des Rücktritts vom Kaufvertrag durch den Verkäufer gemäß § 4555 BGB (Eigentumsvorbehalt) oder durch Nichtabnahme bei Nachnahmesendungen ist der Verkäufer berechtigt, bis zu 25 % des Kaufpreises zzgl. verauslagter Verpackungs- und Fracht-, sowie Rückfrachtkosten als Schadenersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen. Für jeden Fall der Zahlungsaufforderung (Mahnung) kann der Verkäufer 10,-- € pauschalen Schadenersatz verlangen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu entrichten. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Verzugsschadens bleibt den Vertragsparteien ungenommen. Die Preise der Bestpreis-Garantie beziehen sich immer auf den Gesamtpreis incl. aller Nebenkosten (vom Käufer belegt). Dieser Gesamtpreis ist die Grundlage für die Bedingungen der Bestpreis-Garantie.

§ 4 Art der Lieferung, Gefahrübergang
Unsere Lieferungen erfolgen ab unserem Lager oder Werkslager. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Der Gefahrenübergang der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem wir die Ware einem Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versender sowie Abholer zum Versand zur Verfügung gestellt haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers / Herstellerwerkes. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige beim Käufer/Besteller über. Dies gilt auch, wenn eine Lieferung als “frachtfrei” vereinbart wurde. Transportschäden müssen sofort dem Frachtführer und Dr.Musik gemeldet werden. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Sofern der Besteller es ausdrücklich wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Zur Haftung gilt § 6 AGB.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft, oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl oder nach Entscheidung des Werkes unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.  Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit nicht anders vereinbart gilt für Neuware die Gewährleistungspflicht des Herstellers in der Regel 24 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Ersatzansprüche gegen des Risikos aus Mängelfolgeschäden durch den Käufer sind grundsätzlich nicht möglich .

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Käufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, in der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware gelten hierdurch als an den Verkäufer abgetreten.

§ 8 Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Vorkasse oder Nachnahme. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 9 Rückgaben, Rücksendungen
Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis (Retourenschein). Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferung berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 2O % des Waren-Nettowertes. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei, in unbeschädigter original Verpackung und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderbestellungen, Vorführgeräte und Gebrauchtgeräte sowie Leuchtmittel, Fluids und Sprays sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsänderungen und Stornierungen bedürfen immer der Schriftform und diesseitiger Zustimmung.
Für alle anderen Formen der Rücksendungen fordern Sie grundsätzlich unsere Garantie- und Retourenscheine an, nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht bearbeitet.


§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Syke ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Alle Geräteausführungen und technischen Daten ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten

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